Immobilienkredit
Mit einem Immobilienkredit wird eine Immobilie finanziert. Dabei handelt es sich entweder um Haus oder Wohnung, und in beiden Fällen alternativ um den Neubau oder um den Kauf. In beiden Fällen geht es darum, die Kauf- beziehungsweise Anschaffungskosten durch eine Fremdfinanzierung, nämlich den Immobilienkredit bezahlen zu können.
Das Besondere an einem solchen Immobilienkredit sind in erster Linie die Kredithöhe, die Kreditzinsen mit einer ersten mehrjährigen Zinsbindung sowie die Besicherung im Grundbuch. In der Regel wird ein Immobilienkredit von der Hausbank des Bauherrn oder Immobilienkäufers aufgenommen. Je nach Höhe des vorhandenen Eigenkapitals ist der Immobilienkredit ein sechsstelliger Eurobetrag, den der Kreditgeber als Financier der Immobilie zur Verfügung stellt. Damit geht er ein geschäftliches Risiko ein, nämlich die Möglichkeit, dass der Immobilienkredit im Laufe der Jahrzehnte nicht ganz oder zeitverzögert zurückgezahlt wird.
Um dieses Kreditrisiko zu mindern, und um im äußersten Notfalle Zugriff auf die Immobilie zu erhalten, wird über den Immobilienkredit eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Daher heißt diese Kreditform umgangssprachlich auch Hypothekendarlehen. Die Hausbank gewährt den Immobilienkredit, und der Bauherr oder Immobilienkäufer schafft mit dem geliehenen Geld eine Immobilie bei einem entsprechenden Gegenwert. Entweder bewohnt er die Immobilie selbst, oder er nutzt sie als Kapitalanlage und vermietet sie.
Als Sicherheit für das verliehene Geld wird zugunsten der Bank die Hypothek im Grundbuch eingetragen. Im Laufe der kommenden Jahre wird der Immobilienkredit getilgt, und in Höhe der Tilgungssumme verringert sich auch rechnerisch die Hypothek im Grundbuch. Denn sie dient zur Absicherung der jeweiligen Darlehensschuld.
Bei Vertragsabschluss über einen Immobilienfinanzierung wird eine Zinsfestschreibung für einen mehrjährigen Zeitraum vereinbart. Sie gibt dem Kreditnehmer die Sicherheit, mit seiner monatlichen Zins- und Tilgungszahlung genau kalkulieren zu können. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist wird über eine zweite, weitere Zinsbindung verhandelt. Die zukünftige Zinshöhe kann sowohl über als auch unter dem bisherigen Zinssatz liegen.
Zu diesem Zeitpunkt besteht alternativ die Möglichkeit einer Umschuldung. Das heißt, dass Angebote anderer Kreditinstitute geprüft und verglichen werden können. Sollten sie deutlich günstiger sein, kann ein neuer Immobilienkredit aufgenommen werden, um das bisherige Hypothekendarlehen komplett zu tilgen. Die ursprüngliche Hypothek wird im Grundbuch gelöscht, und der neu aufgenommene Immobilienkredit wird dann seinerseits durch eine neue Hypothek im Grundbuch besichert.

